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Wir haben uns dazu entschieden, den Antrag (die Teile B1, eine kürzere, fünfseitige Version sowie B2, die längere Version des Antrages) für andere Forscher*innen und Interessierte öffentlich verfügbar zu machen. Das Einzige was dagegen sprechen würde wäre dass sich unser Denken zu diesen Themen seit der Einreichung des Antrages an die EU im Oktober 2022 verständlicherweise weiterentwickelt hat.